Gefängnisstrafe wegen Verbreitung von homofeindlichem Hass
Im Oktober 2021 zeigten die LGBTQ-Organisationen LOS, Pink Cross, Vogay und Lilith den Polemiker Alain Soral wegen Verstosses gegen die erweiterte Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) an. Er hatte in einem Video, das auf mehreren Kanälen verbreitet wurden, die Journalistin Cathy Macherel übel beleidigt und öffentlich homofeindlichen Hass geschürt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt hat nun über den Fall entschieden und das Urteil ist eindeutig: Alain Soral wird der Verleumdung und der Verbreitung von homofeindlichem Hass für schuldig befunden und zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die beteiligten Organisationen begrüssen diese Entscheidung, die einen grossen Sieg im Kampf gegen Homofeindlichkeit in der Schweiz darstellt!
In der Volksabstimmung vom Februar 2020 wurde die Erweiterung der Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) mit dem Kriterium der “sexuellen Orientierung” deutlich angenommen. Seit Juli 2020 ist sie in Kraft und nun trägt sie erste Früchte: Im September 2021 hatte sich der in der Westschweiz bekannte Polemiker Alain Soral nach einem Artikel der Journalistin Cathy Macherel höchst abfällig über die offen lesbische Journalistin und die gesamte queere Community geäussert. Dagegen wurde von Cathy Macherel eine Klage eingereicht und die LGBTQ-Organisationen Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Pink Cross, Vogay und Lilith haben Alain Soral wegen homofeindlicher Hetze angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nahm sich des Falls an und befand Alain Soral am letzten Montag der Verleumdung und der Verbreitung von Hass für schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe sowie zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. "Wir begrüssen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt. Solche homofeindliche Hetze in der Öffentlichkeit trägt zu einem Klima der Unsicherheit bei und ist eine Gefahr für alle queeren Menschen. Diese konsequente Verurteilung ist ein starkes Signal gegen den Hass!" kommentiert Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der LOS.
Auch Pink Cross zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. "Mit diesem Urteil zeigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt klar auf: Hass gegen queere Menschen hat in der Schweiz keinen Platz mehr, weder im Internet noch in den Medien. Diese Verurteilung wird auch anderen queeren Menschen helfen, homofeindiche Hetze anzuprangern", betont Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross.
Emmanuelle Anex der Lausanner LGBTQ-Organisation “Vogay” ergänzt: "Ich bin erleichtert, dass wir uns mit diesem neuen Gesetz endlich gegen Hassreden wehren können. Doch es stellt sich erneut die Frage, ob dieses Gesetz nicht auch auf den Schutz von trans Personen ausgeweitet werden müsste.”
Gegen die Entscheidung kann Alain Soral innerhalb von zehn Tagen Einspruch einlegen. In diesem Fall würde der Fall formell vor Gericht gebracht.